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   BAG, 04.08.1960 - 2 AZR 499/59   

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https://dejure.org/1960,425
BAG, 04.08.1960 - 2 AZR 499/59 (https://dejure.org/1960,425)
BAG, Entscheidung vom 04.08.1960 - 2 AZR 499/59 (https://dejure.org/1960,425)
BAG, Entscheidung vom 04. August 1960 - 2 AZR 499/59 (https://dejure.org/1960,425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristlos entlassener Dienstverpflichteter - Weiterbestehen des Vertragsverhältnisses - Zahlungsleistungen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Feststellungsinteresse des AN und HV bei außerordentlicher Kündigung, nicht behebbare Arbeitsunfähigkeit, Rechtsschutzinteresse

Papierfundstellen

  • BAGE 9, 361
  • NJW 1960, 2071 (Ls.)
  • MDR 1960, 1043
  • DB 1960, 1102
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene

    Dies gilt insbesondere, wenn eine außerordentliche Kündigung erklärt wird, da der Arbeitnehmer bereits durch diese Art der Kündigung in seinem Ansehen beeinträchtigt wird (BAG Urteil vom 4. August 1960 - 2 AZR 499/59 -, BAG 9, 361 = AP Nr. 34 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

    Verwirkung angenommen haben das LAG Baden-Württemberg (DB 1958, 1468) nach knapp drei Monaten, das LAG Düsseldorf (DB 1969, 1155) nach vier Monaten; das Arbeitsgericht Wilhelmshaven (BB 1960, 1060) nach zweimonatiger Untätigkeit; das Arbeitsgericht Husum (ARST, Bd. 18, Nr. 459) nach zweieinhalb Monaten; das Arbeitsgericht Bielefeld, aaO, nach mehr als zwölf Wochen.
  • BGH, 13.02.1995 - II ZR 225/93

    Kündigung des Gesellschafter-Geschäftsführers und Zwangseinziehung des

    Da nach alledem die Voraussetzungen für eine sofortige Auflösung des Anstellungsverhältnisses nicht eingreifen, ist das wegen der besonderen Folgen der außerordentlichen Kündigung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses neben dem Zahlungsantrag stets zulässige Feststellungsbegehren (vgl. BAG 9, 361 f.; Schumann in: Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl. § 256 Rdnr. 89) begründet.
  • BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 516/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist (Bauarbeiter)

    Der Klageantrag in der vorliegenden Form ist zulässig (§ 256 ZPO), zumal mit dem ausdrücklichen "Fortbestandsbegehren" das auf die angebliche Verfassungswidrigkeit der tariflichen Kündigungsregelung gestützte Klageziel klargestellt wird und sich aus einem entsprechenden Urteilsausspruch arbeits- und sozialrechtliche Folgen für das Arbeitsverhältnis der Parteien ergeben (vgl. auch Senatsurteile BAGE 9, 361 = AP Nr. 34 zu § 256 ZPO und vom 31. Mai 1979 - 2 AZR 473/77 - AP Nr. 50 zu § 256 ZPO, sowie BAGE 57, 231, 238 = AP Nr. 19 zu § 4 KSchG 1969, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 31.05.1979 - 2 AZR 473/77

    Feststellungsklage - Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung -

    Sein Antrag im Vorprozeß enthielt sachlich die nach § 256 ZPO zulässige Klage auf Feststellung, daß das Arbeitsverhältnis über den 29. Juli 1975 hinaus fortbestand (vgl. BAG 9, 361 = AP Nr. 34 zu § 256 ZPO; RAG ARS 21, 166 [168 bis 1693)« Bei einer Kündigungsschutzklage mit einem Klagantrag nach Maßgabe des § 4 Satz 1 KSchG ist Streitgegenstand die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine konkrete mit der Kündigungsschutzklage angegriffene Kündigung zu dem in ihr vorgesehenen Termin (vgl. BAG 2, 87 C90] = AP Nr. 4 zu § 66 BetrVG; BAG 7, 36 [41 f.] = AP Nr. 17 zu § 3 KSchG; BAG 7, 51 [553 = AP Nr. 18 zu § 3 KSchG; BAG AP Nr. 2 zu § 81 ZK) [zu I 1 a aa der Gründe]; BAG AP Nr. 3 zu § 4 KSchG 1969 [zu 2 der Gründe] m. Anm. v. Grunsky und Hueck, KSchG, 9. Aufl., § 4 Rz 48 bis 49).
  • LAG Sachsen, 20.01.1999 - 4 Sa 222/98

    Annahmeverzugslohnansprüche des Klägers bei Obsiegen des Klägers in 1. Instanz;

    Dies gilt insbesondere, wenn eine außerordentliche Kündigung erklärt wird, da der Arbeitnehmer bereits durch diese Art der Kündigung in seinem Ansehen beeinträchtigt wird (BAG, Urteil vom 04.08.1960 - 2 AZR 499/59 - BAG 9, 361 = AP Nr. 34 zu § 256 ZPO ).
  • BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84

    Fristlose Kündigung eines angestellten Rechtsanwaltes wegen versuchter

    Auch wenn der Kläger seine Vergütungsansprüche im Wege einer Leistungsklage geltend gemacht hat, kann ihm gleichwohl nicht das rechtliche Interesse daran abgesprochen werden, alsbald festgestellt zu wissen, daß das Beschäftigungsverhältnis nicht durch die fristlose Kündigung des Beklagten vom 25. Mai 1983, sondern aufgrund seiner fristgemäßen Kündigung erst zum 30. Juni 1983 beendet worden ist, zumal er durch eine fristlose Kündigung auch in seinem beruflichen und gesellschaftlichen Ansehen beeinträchtigt wird (BAG 9, 361; BAG Urteil vom 17. Mai 1962 - 2 AZR 354/60 - AP Nr. 2 zu § 620 BGB Bedingung; KR-Friedrich, 2. Aufl., § 13 KSchG Rz 313 ff.; KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 271).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.10.2000 - 9 Sa 60/00

    Außerordentliche Kündigung - sportlicher Mißerfolg eines Fußballtrainers als

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird im Falle einer fristlosen Kündigung stets das Feststellungsinteresse (§ 256 ZPO) bejaht, auch wenn der Arbeitnehmer auf Zahlung der vereinbarten Vergütung hätte klagen können (vgl. BAG, Urt.v.04.08.1960 - AZ: 2 AZR 499/59 in AP Nr. 34 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 03.12.1964 - 2 AZR 104/64

    Nichtanhörung - Kündigung

    2. Die Peststellungsklage ist zwar nicht nach dem KSchG, aber gemäß § 256 ZPO zulässig, weil der Kläger ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen gerichtlichen Feststellung hat, ob über den Zeitpunkt des Zugangs der fristlosen Kündigung hinaus sein Arbeitsverhältnis mit der Beklagten fortbestanden hat (vgl. zuletzt BAG in AP Nr. 2 zu § 620 BGB Bedingung zu I der Gründe, BAG 9, 361 = AP Nr. 34 zu § 256 ZPO).
  • BGH, 08.07.1982 - III ZR 204/80

    Wirksamkeit der Kündigung eines Belegarztvertrages - Verstoß gegen die Pflicht

    Insoweit könnte in Betracht kommen, daß dem Kläger im Hinblick auf sein gesellschaftliches Ansehen und sein weiteres berufliches Schicksal daran gelegen sein kann, die Frage der Berechtigung der außerordentlichen Kündigung rechtskräftig klären zu lassen (vgl. BAGE 9, 361, 362; siehe auch Hillebrecht, in: Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften, 1981, § 626 BGB Rdn. 271).
  • LAG Hamm, 28.10.1998 - 4 Sa 2180/96

    Umwandlung in eine ordentliche Kündigung ; Erledigung der Hauptsache im

  • LAG Berlin, 12.12.1991 - 7 Sa 58/91

    Weiterbildungsvertrag: nachträgliche Unmöglichkeit

  • BAG, 26.07.1961 - 2 AZR 178/61

    Begründung der Divergenz - Bindungswirkung eines Urteils - Divergenzrevision

  • LAG Hamm, 14.01.1966 - 5 Sa 527/65
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